Strafe bei unterlassener Hilfeleistung
§323c StGB - unterlassene Hilfeleistung
Du, Brüderchen, da kommt ein Wegweiser.. da steht ... "Helfenstein" und in die andere Richtung steht "Wegsehburg". Wo gehts denn da nur schon wieder lang?? Da wir immer helfen müssen, ist doch eigentlich klar, dass wir nach "Helfenstein" müssen, oder?
ach Judy, so einfach ist das nicht. Du musst bedenken, wenn jemand zur Hilfe eilt, dabei aber selber in noch größere Not gerät, dann ist ja am Ende keinem geholfen, wenn dann plötzlich zwei nach Hilfe rufen. Der nächste Helfer hat dann ja die doppelte Arbeit. Man muss also immer erst schauen, ob man wirklich helfen kann, ohne dabei mehr kaputt zu machen. Und Du kannst ja von niemandem verlangen, dass er sein Leben für jemand fremdes Opfert, nur weil der andere ggf. zu dumm war eine offensichtliche Gefahr zu erkennen.
Ok, aber solang man klar sieht, dass man die Gefahrensituation nicht verschlimmert, sollte man immer helfen, oder?
ja, dann klar. Aber es kann dann auch noch vorkommen, dass man selbst nicht fähig ist zu helfen. Dann muss man aber zumindest versuchen jemand zu finden, der dazu fähig wäre. Dafür haben wir ja z.B. den Polizeinotruf oder Feuerwehren und andere Hilfswerke.
Ok, aber was passiert, wenn jemand eine Gefahr garnicht einschätzen kann? Zum Beispiel, weil er gar nicht weiß, was richtig oder falsch ist, .. weil ihm das nie gesagt wurde? Der schwebt dann in Gefahr, ohne es zu wissen und total unverschuldet. Wenn dann der eventuelle Helfer auch nicht weiß, dass da eine Gefahr ist,.. dann merkt der ja auch nicht, dass der helfen muss. Was mach ich mit so einem.. Er hilft nicht, aber wegschauen tut er ja auch nicht.. ??
hehe.. das ist doch einfach.. wo kein Kläger, da kein Richter, .. und wenn die dann nicht wissen, wo es lang geht, verlaufen die sich.. und wenns günstig läuft, gehen die mir dann in die Falle. Hihihi...
tja, Judy, ich bin leider auch nicht allwissend. Ich hab die Gesetze ja auch nur nach bestem Wissen und gewissen gemacht. Aber solche Eventualitäten ab zu decken, das wäre eine Sisiphos-Arbeit. Deshalb gilt zumindest mal, dass jeder, der WISSENTLICH wegsieht, bestraft wird.
Toll .. und ich hab dann wieder die Arbeit damit, rauszufinden, wer wissentlich und wer unwissentlich wegsieht. Ach Legolas, .. wir sind manchmal echt so Helden.
jaaa.. genauuu.. und wenn dann jemand mich fragt, warum ich Kinder brate, .. dann sag ich einfach, ich wusste ja gar nicht, dass das gefährlich ist .. und bis die dann entschieden haben, ob ich das wissen hätte können, sind die Kinderlein schön gar und knusprig. hmmm lecker.. mit Trüffelsoße. .. Apropos, was macht denn der kleine Felix. Ich glaub, den muss ich mal wenden.. (schaut in Ofen).
liebste Justizia, jetzt mach mal nich gleich 'n Drama drauß. Wie oft wirst Du denn von jemand über haupt wegen "Unterlassener Hilfeleistung" angesprochen. Sowas ist doch eher die Seltenheit, oder nicht?
Ja schon, trotzdem. Manchmal versteckt sich das ja auch in was anderem. Neulich gab es zum Beispiel bei der Familie Müller Zoff. Zwischen den Eltern sind mal echt die Fetzen geflogen und die armen Kinder saßen dazwischen. Klar, da muss man einschreiten, weil die Mutter hat ja gegen den Vater keine Chance, ..
MOMENTCHEN, Justizia, so pauschal kannst Du das aber nicht sagen. Es gibt auch Frauen, die ihre Gatten z.B. auf psychischer Ebene echt übel zusetzen können. Die haben nur leider oft das Nachsehen, weil man "Blaue Flecken" auf der Seele eben nicht sehen kann - denen fehlt es oft schlicht an Beweisen.
jaahaa, ok... trotzdem ist die Frau das schwache Geschlech. Das ist eben so - steht sogar im Grundgesetz Art 6 Absatz 4 "Mütter erhalten besonderen Schutz.". Aber egal, wenn man da nicht zwischen geht und die sich gegenseitig lynchen, wäre das ja nach Deiner definition unterlassene Hilfeleistung bei möglicher Todesfolge. Also musss man hier schon mal den Eltern helfen. Dann sind da ja noch die Kinder und die werden psychisch ja auch stark geschädigt, wenn die Eltern ständig zanken. Wenn man die Kinder da nicht rausholt oder wenigstens ablenkt ist das ja auch eine Art unterlassene Hilfeleistung, oder?
ja klar. Dafür gibts aber dann das Jugendamt. Wenn Kinder in der Schule oder im Kindergarten auffallen, dann ist das Jugendamt verpflichtet, die Kids zu beraten und ihnen zu helfen, sich gegen die Eltern und deren "Mangelerscheinung" durchzusetzen.
Ich hab den Müllers geraten, die sollen mal ne weile getrennt leben und die Kinder sollen solang bei der Mutter wohnen, weil die eben halt besser nach den Kids kucken kann. Sagt auch das Jugendamt.
Na dann hoff ich, das Jugendamt hat die Sachlage dort auch sauber unter die Lupe genommen und mit Fachpersonal das Kindswohl ergründet, sonst könnte diese Entscheidung das Kindswohl auch verschlimmern,.. wenn die Mutter jetzt nicht mehr mit dem Vater zanken kann, nutzt sie evtl. den Umgang als Druckmittel um ihm weiteren Seelenschmerz zuzufügen.
Ähh.. hallo, welche Mutter macht denn bitte sowas??
Ach wie gut, dass niemand weiß, wessen Seele ich verspeiß.. Und wenn die zwei Eltern da weiter Zanken, dann kommt immer die Gute Fee und bietet an, die Kinder für eine Weile aufzunehmen. Bei der Guten Fee gibts ja genug Platz - hihihihi - im Ofen...
Leider viel zu viele, und noch mehr ohne dass es jemand mitbekommt. Aber ja, wenn das Jugendamt hier den Kindern nicht beisteht und sie in solchen Situationen versauern lässt, dann macht sich auch das Jugendamt im Sinne von §323c strafbar. Da musst du echt aufpassen, Justizia.
Hör auf, mir wird schwindlig... da blickst doch nimmer durch.. wer muss wann wem helfen?? Dass man für sowas überhaupt ein Gesetz braucht.. Also,... Richtung Helfenstein??!!
STRIKE!! jaja, liebe Justizia, verirre dich nur weiter in Deinen Gedanken, bald gehörst Du mir. *dreckigste Lache Ever*
§27 StGB - Beihilfe zu einer Straftat
Schau an, Judy, da kommt schon die nächste Kreuzung. In diese Richtung gehts weiter nach Helfenstein. Und in diese Richtung gehts nach Lassmalsein. .. Lassmalsein, der Name sagt mir was, aber ich komm grad nicht drauf.
Mein lieber Legolas, den Spruch kennt doch jeder "Der Herr von Lassmalsein, der lässt gern das Helfen sein." Graf Lassmal versteht sich nicht so gut mit den Helfensteinern, er sagt, die Helfensteiner helfen immer nur den Gaunern und Halunken. Der Prinz von Wegsehburg hat wohl neulich um die Hand seiner Tochter angehalten. Aber Graf Lassmal ist nur bedingt begeistert.
Judy, du überraschst mich immer wieder mit deinen sozialen Kompetenzen.
Tja, seit ich wenigstens auf dem einen Auge hier sehen kann, gönn ich mir wenigstens ab und zu einen Blick in die Bunte - lesen bildet, weißt Du doch *grins*
Ach Ihr Weibsleut und Eure tratschblätter. Du musst nur aufpassen, dass Du nicht unbestätigte Berichte weitergibst und am ende rekursiv zitierst - das kann nämlich als Verleumdung und üble Nachrede schnell dumm ausgehen. Verläumdung ist nämlich eine Straftat und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ach lass mich doch in Ruh, bist ja schlimmer als Papa.. Sag mir lieber, wo es lang geht. Lass mich raten, weiter gradeaus nach Helfenstein??
Bloß nicht Judy!! (sieht auf der Karte nach) Auf dem Weg von hier nach Hellfenstein lauern viele Gefahren. Lass uns lieber mal den Umweg über Lassmalsein gehen, das ist sicherer.
Schisser!
Liebe Judy. Helfen ist zwar ehrenhaft, aber man kann auch den falschen Leuten helfen. Da hat Graf Lassmal nicht ganz unrecht. Ganz einfaches Beispiel: Wir haben etwas teures im Keller und stellen einem potentiellen Einbrecher eine Falle. Der Einbrecher kommt und will seine Straftat verüben - sprich uns bestehlen. Er tapt in die Falle und befindet sich somit aus seiner Sicht in Not - denn gleich kommt die Wache und nimmt ihn fest, ... was er aber natürlich nicht will. Würdest Du dem Gauner aus der Falle helfen?
Nein natürlich nicht, dann entkommt er ja. Die Falle haben wir ihm ja mit guter Absicht gestellt - eben um ihn unschädlich zu machen.
Jetzt stell dir mal vor, da kommt einer von den dummen Michels daher und hilft ihm da raus. Der Michel weiß ja gar nicht, dass das ein Einbrecher ist, der in einer Falle sitzt. Der Michel sagt "ich muss Leuten in Not helfen" und holt den armen Gauner aus seinem Loch heraus. Der Gauner bedankt sich herzlich und beendet seinen Beutezug. Wie fändest Du das?
Na da muss man dem Michel das sagen, dass der da eben nicht helfen soll.
Siehste, deshalb ist bedingungslos Helfen manchmal auch gefährlich. Wer einem Gauner hilft, macht sich nämlich an der Gaunerei mitschuldig. Und das ist, was Graf Lassmal meint. Er wird ständig beklaut, und wo findet er das Diebesgut wieder? .. auf halbem Weg nach Helfenstein, nur weil so ein helfensteiner Bauer dem Gesindel beim Tragen helfen wollte.
Hilfe, hilfe, mein Ofen ist ausgegangen... Kinderlein, kann mir mal jemand helfen, den Ofen wieder anzuzünden?? Ich kann mich doch kaum noch Bücken,.. kommt mal bitte eins, mir Holz zu sammeln?
§399 RStGB - Amtsmissbrauch
Himmelzwirn, Legolas, tun mir die Füße weh von diesen ganzen Umwegen. Und da kommt schon wieder eine Gabelung. Wohin gehts dieses mal?
Ah, wir sind schon auf dem halben Weg nach Missbräuchniss. Dann ist das da hinten auf der Anhöhe wohl die Burg von Ritter Tunurso.
Ritter Was-macht-der??
Nein, Ritter Tunurso. Ritter Wastutder ist sein Bruder. Aber ja, ist halt verwirrend, sind ja Zwillinge. Und beide haben glaub echt kein Plan von, was es heißt ein Amtsträger zu sein. Tunurso macht sich gern wichtig, prügelt seine Knechte und behandelt auch die Mägde schlecht. Wastutder hat seltsame Hobbys und lässt sein Land brach liegen. Beide sind eigentlich eine Schande für die Nation. Zu einem Amtsträger sollte man aufsehen, Respekt haben und ihn im positiven Sinne fürchten. Vor Wastutder hat keiner Angst, seine Bauern sind einfach nur froh, wenn sie ihn nicht sehen. Tunurso ist gefürchtet, aber keiner hat Respekt vor ihm. Die flüchten nur alle, wenn er kommt, um seiner Willkür zu entgehen. Beide leben in Völlerei, wärend das Land verarmt.
Sagmal Legolas, wenn diese Ritter ja sogesehen ein Amt haben, und dadurch die Aufgabe im Land für Recht und Ordnung zu sorgen - dann aber diese Aufgabe nur dafür nutzen, um in die eigene Tasche zu arbeiten und das eigentliche Ziel dieses Amtes komplett ignorieren, ... missbrauchen die dann da nicht ihr Amt?
Da hast Du wohl recht, Judy. Umgangssprachlich redet man da von "Amtsmissbrauch".
Hä? moment mal, warum nur "umgangssprachlich". Das musst Du mir jetzt erklären. Gibts da etwa kein Gesetz, mit dem man solche Scharlatane richten kann???
Ach, mein Kristallkügelchen raucht mal wieder? ... ahh, die liebe Judy hat mal wieder eine Gesetzeslücke gefunden. Da muss ich mal schnell ein Süppchen voll Unwetter kochen. Wollen ja nicht, dass die zwei da noch was dran ändern. Krötenschleim, Kroöööötenschleim ... ah da ist er ja. So, was nehmen wir als Ablenkung?.. ach Rassismus und Feminismus geht immer. So... rein damit...umrührn.. und ab in die Medien damit.
Tjaja, Judy, das hast du fein bemerkt. Bei den alteingesessenen Michels gab es wohl ein Vergehen, das unter §339 im Reichsstrafgesetzbuch als Amtsmissbrauch verfolgt wurde. Aber du kannst Dir vorstellen, dass dieses Gesetz für die SS und SA etc. etwas hinderlich war. Die Nazis haben mir also damals aufgetragen, es ersatzlos zu streichen. Juden, Behinderte und auch das geistige Wohl somancher deutscher Kinder haben darunter sehr gelitten. Nach 1945 hab ich wohl immer wieder versucht, den Amtsmissbrauch wieder in das Strafgesetzbuch reinzubekommen, aber weiter wie halblebige "Amtsdelikte" bin ich nie gekommen. Jedesmal wenn ich nur darüber nachdenke, kommt von irgend wo her eine Katastrophe. - beim Stichwort, schau mal da drüben.
Ui ui ui... das sieht nach ner üblen Keilerei aus. Erklär trotzdem mal noch kurz, wie das mit den Amtsdelikten geht.
Autsch, das gibt ne Beule... der arme Kerl, so eine üble Furie. Hast gesehen? Voll mit dem Wellholz durch die Frisur gebügelt. - Naja, ein Delikt ist da jetzt quasi nix allgemeines. Das sieht dann eher so aus, dass jedes Strafgesetz eine zweite Stufe bekommt, wonach Amtsträger einfach härter bestraft werden, als gemeine Michels - so man ihnen die Straftat nachweisen kann, versteht sich. ... heieiei schon wieder mit dem Wellholz. Ich glaub da müssen wir mal dazwischen.
Jetzt lass doch mal, die Frauen werden schon ihre Grunde haben, warum sie diesen intolleranten Faulbacken aufs Dach steigen. Erklär mir lieber nochmal das mit der Hilfeleistung und der Unterlassung und wie das jetzt hier reinpasst.
Frauen und ihr Timing für Disskossionen mal wieder. Da drüben werden gerade Minderheiten verprügelt, das siehst Du schon mit deinem einen Auge da?? Also, ein Jugendamtsmitarbeiter ist ein Amtsträger. Gäbe es den Amtsmissbrauch, dann wäre quasi jede Tat, mit der er sein Amt missbraucht strafbar - ganz pauschal. Das würde den aber natürlich angreifbar machen und Du hättest die Hucke voll zu schaffen mit lauter Verleumdungen gegen unliebsame Amtsträger. Wenn der Jugendamtsleiter ein Kind ertrinken ließe, ist das zwar unterlassene Hilfeleistung, hat aber nichts mit seinem Amt zu tun, solang das Kind nicht von seinen Eltern ertränkt wird. Wenn der selbige ein Kind sexuell missbraucht, ist das auch kein Amtsmissbrauch, weil das Kind ist ja nicht von Ihm abhängig - etwa wie ein Gefangener vom Wärter. Das Kind ist ja kein Gefangener. Etwas anderes ist es, wenn der Jugendamtsleiter sich mit der Mutter des Kindes auf ein Stelldichein einlässt. Weil das wäre Bestechung im Amt - im doppelten Wortsinne.
Hä? was Bitte hat die Mutter davon für einen Vorteil? Bekommt die Geld von dem, damit dafür?
*lacht* wohl eher nicht. Vermutlich bekommt sie eher Hilfe dabei, den Vater der bereits existierenden Kinder zu entsorgen. Aber beim Stichwort: Bestechung im Amt ist es nur, wenn der Bestochene der Amtsträger ist. Wenn also der Jugendamtsleiter was bekommt, damit er irgendwas vertuscht. Dann ist der Amtsträger dran, weil der den Vorteil angenommen hat - und der Bestecher ist dran, weil er einen Amtsträger bestochen hat. Wenn jetzt aber der Jugendamtsleiter einen Kinderschutzverein besticht, damit dieser künstlich Kinderseelen schädigt, womit das Jugendamt mehr Aufträge erhält, dann ist der Bestochene ja kein Amtsträger - für diese Konstellation gibt es keinen definierte Amtsdelikt. Also ist es auf diese Weise auch kein Amtsmissbrauch, wenn der Jugendamtsleiter ein Kind gezielt in seelischer Not belässt und dem Kinderschutzverein Staatsgelder zuspielt, die genutzt werden, um dem Kind eben nicht zu helfen. Für Unterlassene Hilfeleistung an sich gibts noch nichtmal eine Definition für einen Amtsdelikt. Ich komm einfach nicht dazu dieses Loch zu stopfen.
Und das wird auch schön so bleiben. *fiese Lache* wäre ja zweimal schön, wenn ich meine liebgewonnenen Freiheiten aufgeben muss und dann auch noch echte Arbeit bekäme.. nö nööö - das weiß ich zu verhindern. Eine Prise Selbstzweifel und einen Schuss Ignoranz dazu. Im Tubius Reh sitzt.
Ok, Bruderherz... ich kapiers nicht. Lass uns weitergehen. Wo gehts lang?
Bin grad total planlos. Lass uns einkehren und morgen weiterlaufen.